Aus dem Messgerät in Ihre Abrechnung - der Erfassungsservice

Die Verbrauchsdaten sind der Kern der Abrechnung. Der Weg der Daten vom Mess- oder Erfassungsgerät zur Abrechnung ist vielfältig und erfordert individuelle Serviceleistungen die wir unseren Kunden seit ca. 30 Jahren bieten.

Bei Funksystemen können die Verbrauchsdaten im mobilen "walk-by"-Verfahren, oder mittels stationärem AMR-System (Automatic Meter Reading) erfasst werden. Beide Systeme gewährleisten eine Auslesung der Verbrauchsdaten von außerhalb der Wohnung. Sie sind somit Stand der heutigen Technik und entsprechen dem Anspruch an Komfort und Datensicherheit. Der Unterschied liegt darin, dass ein walk-by-System einmal jährlich vor Ort ausgelesen wird, ein AMR-System jedoch vollständig autonom mindestens einmal pro Monat die Verbrauchswerte ausliest und per verschlüsselter Mobilfunkübertragung an einen sicheren Cloud-Server in Deutschland übermittelt. Diese Daten stehen dann bereits zu Auswertungszwecken zur Verfügung. Letzteres gewinnt vor dem Hintergrund der EED (Energy Efficiency Directive oder Energieeffizienzrichtlinie) hinsichtlich der monatlichen Verbrauchsauskunft gegenüber dem Mieter signifikant an Bedeutung. Daher haben wir das AMR-System zu unserem Standard gemacht. Fragen Sie uns direkt nach Möglichkeiten Ihr Objekt zukunftsfähig zu machen! Wir finden für Sie die beste Lösung! 

Tipp: Funk-Geräte speichern Monatsendwerte und übermitteln diese bei der Auslesung. Eine Zwischenablesung ist somit nur noch nötig wenn ein anderer Wert als der Monatsendwert für die Abrechnung herangezogen werden soll. In diesem Fall empfehlen wir das Ablesen der Messgeräte bei Wohnungsübergabe/-abnahme und Eintragung der Stände im Wohnungsübergabe/-abnahmeprotokoll. Wenn uns das entsprechende Protokoll zur Abrechnung eingereicht wird, werden wir diese Stände verwenden.

Bei herkömmlichen, analogen Messgeräten (z.B. mechanische Wasserzähler) wird der Ablesewert direkt am Gerät abgelesen und auf einem Ablesebeleg erfasst. Der Nutzer erhält einen Durchschlag zur späteren Prüfung seiner verbrauchsabhängigen Abrechnung. An herkömmlichen, digitalen Messgeräten, z.B. elektronischen Heizkostenverteilern (EHKV), oder Wärmezählern (WMZ), kann der letzte Stichtagswert jederzeit abgelesen werden. Bei EHKV wird dieser Wert bis zur nächsten Speicherung, also 12 Monate, am Gerät angezeigt, sodass eine Kontrolle des abgerechneten Werts in dieser Zeit für jeden Nutzer direkt am Gerät möglich ist. WMZ speichern i. d. R. zusätzlich zum programmierten Stichtagswert die letzten 15 Monatswerte ab. Über den anstehenden Ablesetermin werden die Nutzer mittels Hausaushang und/oder Einzelbenachrichtigungen rechtzeitig ca. 14 Tage im Voraus informiert.

Hinweis: Die manuelle Ablesung ist zukünftig nicht mehr erlaubt. Gemäß EED ist spätestens ab dem 01.01.2027 Schluss mit dem Ablesen "per Auge".

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