Finanzierungsservice

Unser Mietservice - Anmietung von Mess- und/oder Erfassungsgeräten

Aufgrund der Umlagefähigkeit der Mietkosten hat sich die Anmietung von Mess- und Erfassungsgeräten als Alternative zum Gerätekauf etabliert. So vermeiden Sie eine hohe Einmalinvestition und erhalten Ihre Liquidität. Alle, für eine verbrauchsabhängige Abrechnung notwendigen Mess- und/oder Erfassungsgeräte, sowie Systemkomponenten oder Rauchwarnmelder können Sie von uns bequem und kostengünstig anmieten. Kundenfreundliche, weil harmonisierte Vertragslaufzeiten verhindern ein unübersichtliches Laufzeit-Durcheinander. Wir bieten Ihnen für geeichte Wärme- oder Wasserzähler 5-Jahres-Verträge und für Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Systemkomponenten oder Rauchwarnmelder 10-Jahres-Verträge an. Somit soll bei Inanspruchnahme von unterschiedlichen Laufzeitmodellen ein gemeinsames Vertragsende nach spätestens einem Tausch-Intervall gewährleistet werden. Die Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind über die vereinbarte Mietlaufzeit konstant. Mängel, für die Sie nicht verantwortlich sind, beheben wir kostenlos für Sie.

Die Gerätemietkosten können mit der Heizkostenabrechnung gemäß § 4 und § 7 der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umgelegt werden.

Alternativ: Kauf von Mess- und/oder Erfassungsgeräten

Natürlich können Sie alle Geräte sowie Zubehör auch zu besonders günstigen Konditionen bei uns kaufen. Dies empfiehlt sich im Besonderen bei kleinen Objekten, z.B. wenn Sie selbst den überwiegenden Teil der Immobilie bewohnen.

Sie sind noch kein Kunde bei uns? Dann wechseln Sie jetzt!

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Wir beraten Sie gerne!