Gerätetechnik - setzen Sie mit uns auf neueste Technologie!

Die Grundlage der verbrauchsabhängigen Abrechnung bilden moderne Messgeräte mit neuester Technologie. Durch sie ist sichergestellt, dass für jeden Nutzer der korrekte Verbrauchsanteil - sei es Wärme, Kälte, Warm- oder Kaltwasser - erfasst und abgerechnet werden kann. Durch den Einsatz neuester Technologien wie Ultraschallsensoren bei Wärme-/Kältezählern ist eine hochpräzise Messung über die gesamte Einsatzdauer zum Standard geworden.

Digitale Displays bei Wasserzählern zeigen jederzeit alle notwendigen Verbrauchs- und Status-Informationen an. Niemand muss heutzutage mehr auf den Ableser warten oder den Service-Mitarbeiter zur Sichtprüfung der Rauchwarnmelder hereinlassen. Mit den aktuellen Funk-Geräten ist eine vollautomatische Auslesung der Messgeräte sowie die Prüfung der Rauchwarnmelder ganz ohne Ihr Zutun bereits erledigt: Stichtagsgenau und verordnungskonform. Damit gehören auch kostenpflichtige Nachtermine oder Zwischenablesungen dank monatlicher oder 2-wöchentlicher Speicherung der Verbrauchswerte endlich der Vergangenheit an.

Geräteservice

Zur Gerätetechnik mit neuester Technologie zählen:

  • - Elektronische Heizkostenverteiler mit integrierter Funktechnik
  • - Ultraschall Wärme- und Kältezähler mit integrierter Funktechnik
  • - Elektronische Wasserzähler mit integrierter Funktechnik
  • - Rauchwarnmelder Typ C mit integrierter Funktechnik
  • - Automatisierte Funkauslesesysteme

Wussten Sie schon? Die Energieeffizienzrichtlinie oder Energy Efficiency Directive (EED)

Die EU hat im Dezember 2018 beschlossen, dass bereits ab dem 25. Oktober 2020 alle neu installierten Geräte fernablesbar sein müssen damit eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen sichergestellt ist. Bereits installierte, nicht fernablesbare Messgeräte und Heizkostenverteiler müssen bis zum 01. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
Ab dem 01. Januar 2022 müssen alle fernablesbaren Messgeräte mindestens monatlich ausgelesen werden und die Daten dem Endnutzer zur Verfügung gestellt werden.

Wir bieten Ihnen bereits heute die Geräte und Serviceleistungen für morgen an und haben die künftig geltenden Vorgaben bereits jetzt zu unserem Standard gemacht – damit Sie entspannt in die Zukunft schauen können!