Alle drei Minuten entsteht in Deutschland ein Wohnungsbrand. Die Bilanz ist erschreckend: pro Jahr sind rund 600 Tote und 8000 Schwerverletzte zu beklagen. Und fast immer sterben die Opfer an Rauchvergiftungen.
Das Zeitfenster für eine sichere Fluchtchance nach Entstehen des Brands beträgt nur drei Minuten. Danach erreicht die Kohlenmonoxid-Konzentration in der Luft den kritischen Wert von 20%, der zur Bewusstlosigkeit führt. Die meisten Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen und der Geruchssinn nicht aktiv ist. Mit Rauchwarnmeldern können Sie Ihre Mieter vor diesen Gefahren schützen. Bei der ersten Rauchentwicklung warnen sie frühzeitig über ein akustisches und optisches Signal.
Unser Rauchwarnmelder-Service
Voraussetzung für eine einwandfreie Funktion ist die fachgerechte Montage nach den Vorgaben der DIN 14676 und die vorgeschriebene, regelmäßige Wartung der Geräte. Unser Komplettservice für Rauchwarnmelder gewährleistet hierfür die höchste Sicherheit.
Unser Standard-Rauchwarnmelder entspricht der Typ-Klasse C und benötigt somit keine Sichtprüfung vor Ort. Das Gerät führt automatisch eine vollständige Selbstkontrolle gemäß DIN 14676 durch. Die Statusübermittlung erfolgt automatisiert über das AMR-Funksystem. Ein Betreten der Wohnung ist während der regulären Laufzeit von 10 Jahren nicht notwendig.
Haftungsrisiko
Das Fehlen von Rauchwarnmeldern birgt ein hohes Haftungsrisiko. Eigentümer und Wohnungsunternehmen haften für Schäden, die aus einem Wohnungsbrand entstehen, wenn sie keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen haben. Über die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter mit geeigneten Geräten vor Brandgefahren zu schützen - auch wenn die Landesbauordnung den Einbau von Rauchwarnmeldern nicht gesetzlich vorschreibt.