Gemäß § 14 b TrinkwV muss das Trinkwasser in der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec. durch systemische Untersuchungen untersucht werden wenn
• aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird
• sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und
• die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Auszug aus § 3 Begriffsbestimmungen:
Gewerbliche Tätigkeit:
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit;
Öffentliche Tätigkeit:
Die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis.
Die Proben für die Untersuchungen müssen an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik entnommen werden.
Von der Pflicht betroffen sind nur Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese werden definiert als eine Anlage mit
• Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
• einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle;
wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird.
Entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und fallen nicht unter die Untersuchungspflicht.
Die Probenentnahme und Untersuchung wird von unserem Service-Partner, ein durch DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium, organisiert und durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie insbesondere auf den Seiten des DVGW.
Probenentnahme
Die Probenentnahme erfolgt immer mindestens am Ausgang des Warmwasserbereiters, an der entferntesten Entnahmestelle und am Ende der Zirkulationsleitung. Je nach Größe und Aufbau des Leitungsnetzes können zusätzliche Probenentnahmen nötig sein. Bei negativem Befund wird i. d. R. ein Beprobungsintervall von 3 Jahren verordnet.
In Kooperation mit unserem Partner bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
• Fachgerechte Festlegung der Probenentnahmestellen
• Probenahme
• Analytik
• Gefährdungsanalyse
• Sanierungsbegleitung