Gemäß § 14 b TrinkwV muss das Trinkwasser in der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec. durch systemische Untersuchungen untersucht werden, wenn
• aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird
• sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und
• die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Auszug aus § 3 Begriffsbestimmungen:
Gewerbliche Tätigkeit:
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit;
Öffentliche Tätigkeit:
Die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis.
Die Proben für die Untersuchungen müssen an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik entnommen werden.
Von der Pflicht betroffen sind nur Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese werden definiert als eine Anlage mit
• Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
• einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle;
wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird.
Entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und fallen nicht unter die Untersuchungspflicht.
Die Probenentnahme und Untersuchung wird von unserem Service-Partner, einem durch DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflaboratorium, organisiert und durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie insbesondere auf den Seiten des DVGW.
Probenentnahme
Die Probenentnahme erfolgt immer mindestens am Ausgang des Warmwasserbereiters, an der entferntesten Entnahmestelle und am Ende der Zirkulationsleitung. Je nach Größe und Aufbau des Leitungsnetzes können zusätzliche Probenentnahmen nötig sein. Bei negativem Befund wird i. d. R. ein Beprobungsintervall von 3 Jahren verordnet.
In Kooperation mit unserem Partner bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
• Fachgerechte Festlegung der Probenentnahmestellen
• Probenahme
• Analytik
• Gefährdungsanalyse
• Sanierungsbegleitung
Häufige Fragen zur Legionellenprüfung
Wer muss das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?
Untersuchungspflichtig sind Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird – das betrifft insbesondere vermietete Mehrfamilienhäuser.
Eine Großanlage liegt vor, wenn einer der beiden Werte überschritten wird:
- Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt, oder
- mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen dem Austritt des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle (Zirkulationsleitungen werden nicht mitgerechnet).
Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen und sind in der Regel nicht untersuchungspflichtig.
In welchem Turnus muss untersucht werden?
Bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit – also etwa in vermieteten Mehrfamilienhäusern – ist alle drei Jahre zu untersuchen. Bei einer öffentlichen Tätigkeit gilt ein jährliches Intervall (§ 31 TrinkwV). Das Gesundheitsamt kann das Intervall im Einzelfall verlängern, wenn über mehrere Jahre keine Beanstandungen vorlagen und die Anlage unverändert geblieben ist.
Was wird untersucht?
Eine systemische Untersuchung auf Legionella spec. an festgelegten Probenahmestellen der Trinkwasser-Installation. Die Probenahme erfolgt durch geschultes Personal, die Auswertung durch ein akkreditiertes Labor.
Was passiert bei einem auffälligen Befund?
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts sind eine Meldung an das Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse und Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung erforderlich. Wir informieren Sie unverzüglich über das Ergebnis, damit Sie die notwendigen Schritte einleiten können.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Sie fordern ein Angebot für Ihr Objekt an, wir stimmen die Probenahmestellen ab und terminieren die Probenahme. Sie erhalten den Laborbefund und die Dokumentation für Ihre Unterlagen.